Schadensersatz wegen Ablehnung unverplombter Warenlieferung und verzögerter Rücksendung
OLG München, Urteil vom 30. Dezember 2015 – 7 U 2492/15. Orientierungssatz 1. Schäden, die durch die Entfernung der Verplombung einer Warenlieferung entstehen, fallen nicht in den Risikobereich des Transportunternehmers. …