Beschränkung von Internet-Angeboten auf Gewerbetreibende (OLG Hamm)
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2016 – 12 U 52/16. Leitsätze 1. Die Beschränkung eines Internetangebots auf Gewerbetreibende ist grundsätzlich möglich. Das folgt aus der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie.