Wir beraten und vertreten Unternehmer und andere Beteiligte im Bereich von Handel & Vertrieb. Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es dient der Regelung der Absatzorganisation und umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (=Handelsvertreterrecht) oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, zwischen Bausparkasse und Bausparkassenvertreter, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer (=Franchiserecht), zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler.
Unser Beratungsportfolio im Bereich Handel & Vertriebsrecht
- Handelsvertreter
- Vertragshändler
- Franchise (Franchisegeber, Franchisenehmer)
- Fachhändler
- Kommission
- Direktvertrieb
- Internetvertrieb
- Network Marketing / Schneeballsysteme
- Rahmenlieferverträge
- Vertriebsverträge in der Außenwirtschaft
Branchenspezifische Besonderheiten im Vertrieb …
- Immobilienmakler
- Versicherungsmakler
- Automobilvertrieb
- Computer und Software
- Finanzdienstleistungen
- Tankstellen
- Arzneimittelvertrieb
- Sportrechtevertrieb
- Kunstvertrieb
- Modevertrieb
Zum rechtlichen Informationsangebot der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e. V.